Datenschutz-Compliance zukunftssicher gestalten
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt einen der strengsten Datenschutzrahmen weltweit dar. Sie legt die Regeln fest, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgern gesammelt, genutzt und verarbeitet werden dürfen. Hier sind die wichtigsten Bereiche der DSGVO zusammengefasst:
1. Grundsätze der Datenverarbeitung
Im Zentrum der DSGVO stehen die Grundsätze der Datenverarbeitung, die sicherstellen sollen, dass personenbezogene Daten auf eine rechtmäßige, faire und transparente Weise verarbeitet werden:
Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Daten müssen auf einer rechtmäßigen Grundlage verarbeitet werden. Dies kann die Einwilligung der betroffenen Person, die Erfüllung eines Vertrags, eine rechtliche Verpflichtung, der Schutz lebenswichtiger Interessen oder die Wahrung berechtigter Interessen sein. Transparenz bedeutet, dass Unternehmen klar und verständlich kommunizieren müssen, wie und warum Daten verarbeitet werden .
Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen ursprünglichen Zwecken unvereinbar ist .
Datenminimierung und Richtigkeit: Es sollen nur Daten erhoben werden, die für die Zwecke der Verarbeitung notwendig sind, und diese Daten müssen korrekt und aktuell gehalten werden.
Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Integrität und Vertraulichkeit: Die Verarbeitung muss auf eine Weise erfolgen, die eine angemessene Sicherheit der Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Schädigung.
2. Rechte der betroffenen Personen
Die DSGVO stärkt die Rechte der Individuen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten erheblich:
Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht zu erfahren, ob ihre Daten verarbeitet werden und wenn ja, welche Daten dies sind und zu welchem Zweck .
Recht auf Berichtigung und Löschung: Individuen können die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Löschung ihrer Daten verlangen, wenn diese nicht mehr notwendig sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden .
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter bestimmten Umständen können Personen verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird .
Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen haben das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln .
Widerspruchsrecht: Personen können der Verarbeitung ihrer Daten jederzeit widersprechen, insbesondere wenn die Daten für Direktmarketing verwendet werden .
3. Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen eine Reihe von Pflichten erfüllen, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen:
Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Datenschutz muss bereits bei der Entwicklung von Produkten und Systemen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass nur die notwendigen Daten erhoben und verarbeitet werden .
Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten: Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über ihre Datenverarbeitungsaktivitäten führen, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nachweisen zu können .
Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen: Bei bestimmten Arten der Datenverarbeitung, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen könnten, müssen Unternehmen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen .
Meldung von Datenschutzverletzungen: Im Falle einer Datenschutzverletzung müssen Unternehmen diese innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden und betroffene Personen informieren, wenn ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten besteht .
4. Datentransfer in Drittländer
Die DSGVO legt strenge Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer fest:
Angemessenheitsbeschluss: Daten dürfen in Drittländer übermittelt werden, wenn die Europäische Kommission festgestellt hat, dass diese ein angemessenes Datenschutzniveau bieten .
Standardvertragsklauseln und bindende Unternehmensregeln: In Ermangelung eines Angemessenheitsbeschlusses können Unternehmen Standardvertragsklauseln oder bindende Unternehmensregeln nutzen, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten .
Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen können Daten auch ohne diese Garantien übermittelt werden, z.B. wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder der Transfer zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist .
5. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Die DSGVO betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden:
Konsultationspflicht: Bei geplanten Datenverarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte der betroffenen Personen darstellen könnten, müssen Unternehmen die Aufsichtsbehörden konsultieren
Meldepflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen den Aufsichtsbehörden zu melden und betroffene Personen zu informieren, um deren Rechte zu schützen .
Über das Buch:
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